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Berufungsbeauftragte an der Bergischen Universität

Icon: Beratung; Person mit Sprechblase

Zur Qualitätssicherung von Berufungsverfahren sieht das Hochschulgesetz NRW die Beteiligung von Berufungsbeauftragten vor. An der Bergischen Universität Wuppertal bilden mehrere Professor*innen als Berufungsbeauftragte einen Pool, die jeweils fachfremd durch das Rektorat einem Berufungsverfahren zugeordnet werden und dem Rektorat über das jeweilige Berufungsverfahren berichten.

Die Berufungsbeauftragten wirken stellvertretend für die Hochschulleitung darauf hin, dass

  • die mit der Berufung verfolgten strategischen Ziele berücksichtigt werden,
  • im Auswahlverfahren die in der Ausschreibung festgelegten Kriterien eingehalten werden,
  • im Sinne der Bestenauswahl der kompetitive Charakter im Auswahlverfahren durchgängig gewahrt wird.

Sie leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität der Berufungsverfahren an der Bergischen Universität.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Berufungsbeauftragten sind in der Berufungsordnung der Bergischen Universität ausgestaltet.

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