Berufungsportal

Ruf erhalten - und jetzt?

Sie haben einen Ruf auf eine Juniorprofessur an der Bergischen Universität erhalten - herzlichen Glückwunsch! Um Sie auf dem Weg zu uns bestmöglich zu unterstützen, haben wir Ihnen auf dieser Seite Informationen zum weiteren Verfahrensablauf zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Wenn Sie grundsätzlich bereit sind, dem Ruf zu folgen und damit in die Verhandlungsphase einzutreten, teilen Sie dies der Rektorin bitte schriftlich mit.

Im Rahmen der Berufungsverhandlung wird mit jedem*r Juniorprofessor*in eine individuelle Ausstattungs- und Zielvereinbarung abgeschlossen. Wegen der Ausstattung der Juniorprofessur (Räume, Sachmittel usw.) und der Erarbeitung der Zielvereinbarung setzen Sie sich bitte mit der Leitung der Fakultät bzw. des Instituts für Bildungsforschung in Verbindung.

In der Zielvereinbarung werden die Kriterien, Maßstäbe und Leistungserwartungen, die für eine erfolgreiche Zwischenevaluierung Geltung haben sollen, festgelegt. Bei einer Juniorprofessur mit Tenure Track werden zusätzlich die Kriterien, Maßstäbe und Leistungserwartungen für eine erfolgreiche Tenure-Evaluierung vereinbart. Für die Zielvereinbarung gelten universitätsweite Standards, die in der Anlage 3 zur Berufungsordnung festgelegt sind.

Nach erfolgreicher Verhandlung innerhalb der Fakultät findet ein Berufungsgespräch statt, an dem regelmäßig die Rektorin, die Kanzlerin, die Personaldezernentin und die Fakultätsleitung bzw. die Leitung des Instituts für Bildungsforschung teilnehmen. Im Anschluss wird über die Gesprächsergebnisse im Rektorat berichtet. Nach Zustimmung des Rektorats erhalten Sie unser Berufungsangebot.

Nach Ihrer Entscheidung über Rufannahme oder -absage teilen Sie der Rektorin das Ergebnis bitte schriftlich mit. Bei Annahme des Rufes legen Sie eine Ausfertigung der unterschriebenen Zielvereinbarung bei.

Bei Rufannahme werden Sie zeitnah zum vereinbarten Dienstantritt zum*r Professor*in als Juniorprofessor*in ernannt – im Regelfall unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für drei Jahre (erste Phase der Juniorprofessur). Für den Termin Ihrer Ernennung erhalten Sie Vorschläge aus dem Büro der Rektorin.

Formalitäten vor Ihrer Ernennung

Vor dem vereinbarten Dienstantritt werden Sie zum*r Professor*in als Juniorprofessor*in ernannt, im Regelfall unter gleichzeitiger Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für drei Jahre (erste Phase der Juniorprofessur). Dafür sind vorab einige Formalitäten zu erledigen:

Gesundheitszeugnis

Rechtzeitig vor dem angedachten Ernennungstermin erhalten Sie die Aufforderung, sich an das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um dort die notwendige amtsärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen. Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt Ihres aktuellen Wohnortes. Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, kann die Untersuchung auch von einem*r Vertrauensarzt*ärztin der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Die Kosten für die Untersuchung und das Gesundheitszeugnis trägt die Bergische Universität.

Führungszeugnis

Bei dem für Sie zuständigen Melde- bzw. Ordnungsamt beantragen Sie ein Führungszeugnis der „Belegart O“ zur direkten Übersendung an die Bergische Universität Wuppertal (Dezernat 4, Sachgebiet 4.2.2, Rainer-Gruenter-Str. 21, 42119 Wuppertal). Informationen zur Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses für Personen mit EU-ausländischer Staatsangehörigkeit oder zur Beantragung eines Führungszeugnisses für im Ausland lebende Personen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesjustizamtes.

Urkunden und Formulare

Vor der Ernennung benötigen wir Kopien verschiedener Urkunden und Dokumente von Ihnen. Die mit einem * gekennzeichneten Urkunden benötigen wir in beglaubigter Abschrift bzw. als beglaubigte Fotokopien. Bei gleichzeitiger Vorlage der Originale kann die Übereinstimmung von Kopie und Original auch im Personaldezernat (Sachgebiet 4.2.2) der Bergischen Universität bestätigt werden.

  • Geburtsurkunde*
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Auszug aus dem Familienbuch
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung*
  • Diplom*-, Staatsexamens*-, BA*-, MA*-, Promotionsurkunde*
  • ggf. Dienstzeitbescheinigung über Wehr- oder Zivildienst

Vor Ihrem Dienstantritt müssen zudem einige Formulare von Ihnen ausgefüllt und uns zugeleitet werden. Diese werden Ihnen mit Ihren Einstellungsunterlagen übersendet.

Bedarfsgerechte Unterstützung!

Icon: Beratung; Person mit Sprechblase

Komplexe Aufgaben in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung zur Erfüllung der Evaluationskriterien stellen Juniorprofessor*innen vor besondere Herausforderungen. Wir unterstützen Sie mit individuellen Angeboten.

Mehr dazu

Umzug in die Region - Umzugskostenvergütung

Icon: Position

Mit der Berufung wird prinzipiell erwartet, dass Sie Ihren Wohnsitz nach Wuppertal oder die angrenzende Region verlagern. Dafür kann eine Umzugskostenvergütung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugesagt werden.

Umzugskostenvergütung

Weitere Infos über #UniWuppertal: