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Juniorprofessuren

Mit der Besetzung von Juniorprofessuren mit und ohne Tenure Track ermöglicht die Bergische Universität ausgezeichneten Nachwuchswissenschaftler*innen bereits in einem frühen Stadium der wissenschaftlichen Karriere einen planbaren und transparenten Weg zu beschreiten, der einen dauerhaften Verbleib im Wissenschaftssystem fördert. Durch die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre bietet die Juniorprofessur die Möglichkeit, sich für eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren.

Juniorprofessor*innen, deren Stelle mit einem Tenure Track versehen ist, sollen nach erfolgreicher Tenure-Evaluierung auf eine dauerhafte W 2- oder W 3-Professur an der Bergischen Universität übernommen werden. Juniorprofessor*innen, deren Stelle nicht mit einem Tenure Track versehen ist, werden auf die Übernahme einer Professur oder einer vergleichbaren Position außerhalb der Bergischen Universität vorbereitet.

Ablauf und Phasen der Juniorprofessur

Die Einstellung von Juniorprofessor*innen erfolgt für die Dauer von drei Jahren in der Regel in ein Beamtenverhältnis auf Zeit (erste Phase). Im Laufe des dritten Jahres soll dieses mit Zustimmung des*der Juniorprofessors*Juniorprofessorin um drei Jahre verlängert werden (zweite Phase), sofern im Rahmen einer Zwischenevaluierung festgestellt wurde, dass er*sie sich als Hochschullehrer*in bewährt hat.

Bei Juniorprofessor*innen mit Tenure Track wird im Rahmen einer Tenure-Evaluierung zum Ende der zweiten Phase entschieden, ob er*sie dauerhaft auf eine unbefristete Professur übernommen wird. Bei Juniorprofessor*innen ohne Tenure Track kann die Juniorprofessur zum Ende der zweiten Phase auf Antrag der Fakultät und mit Zustimmung des*der Juniorprofessors*Juniorprofessorin um ein Jahr verlängert werden.

Zielvereinbarungen

Die Kriterien, Maßstäbe und Leistungserwartungen, die von dem*der Juniorprofessor*in für eine erfolgreiche Zwischenevaluierung oder Tenure-Evaluierung zu erfüllen sind, werden vor dem Antritt der Juniorprofessur festgelegt. Dazu werden die universitätsweiten Standards fachspezifisch konkretisiert und in der Zielvereinbarung auf den*die Berufene*n individuell abgestimmt.

Zwischenevaluierung

Im Rahmen der Zwischenevaluierung prüft eine vom Fakultätsrat bestimmte Zwischenevaluierungskommission, ob sich der*die Juniorprofessor*in als Hochschullehrer*in bewährt hat. Eine Bewährung ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die in der Zielvereinbarung für den Zeitpunkt der Zwischenevaluierung benannten Leistungsanforderungen erfüllt wurden. Eine positive Zwischenevaluierung ist Voraussetzung für den Eintritt in die zweite Phase der Juniorprofessur.

Der Ablauf der Zwischenevaluierung ist in der Berufungsordnung (§ 19; § 21) geregelt. Die wichtigsten Schritte sind nachfolgend zusammengefasst:

  1. Der*Die Juniorprofessor*in reicht etwa 8 Monate vor Ablauf der ersten Phase einen formlosen Antrag auf Einleitung der Zwischenevaluierung gemeinsam mit einem Selbstbericht ein.
  2. Eine gewählte Zwischenevaluierungskommission prüft die eingereichten Unterlagen und führt mit dem*der Juniorprofessor*in ein Evaluierungsgespräch und holt ggf. ein externes Gutachten ein.
  3. Auf Grundlage des Selbstberichts, der Zielvereinbarung, des Evaluierungsgesprächs und ggf. des Gutachtens erarbeitet die Zwischenevaluierungskommission eine Evaluierungsempfehlung.
  4. Nach Vorlage im Fakultätsrat prüft das Rektorat die Empfehlung im Rahmen seiner Rechtsaufsicht. Gibt es keine Anhaltspunkte für Verfahrensmängel, wird die Empfehlung grundsätzlich umgesetzt.

Tenure-Evaluierung

Bei Juniorprofessor*innen mit Tenure Track wird mit der Tenure-Evaluierung festgestellt, ob dem*der Juniorprofessor*in der Ruf auf die unbefristete Professur erteilt werden kann. Dazu prüft eine gewählte Tenure-Kommission, ob die in der Zielvereinbarung vereinbarten Leistungserwartungen für die zweite Phase erfüllt wurden und führt das in das Tenure-Verfahren integrierte notwendige Berufungsverfahren durch.

Der Ablauf der Tenure-Evaluierung ist in § 23 der Berufungsordnung geregelt. Die wichtigsten Schritte sind nachfolgend zusammengefasst:

  1. Der*Die Juniorprofessor*in reicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der zweiten Phase einen formlosen Antrag auf Einleitung der Tenure-Evaluierung gemeinsam mit einem Selbstbericht ein.
  2. Es werden externe Gutachten eingeholt und ein Termin für den hochschulöffentlichen Vortrag festgelegt.
  3. Nach Eingang der Gutachten erarbeitet die Tenure-Kommission unter Berücksichtigung aller vorliegenden Unterlagen sowie des Vortrags die abschließende Evaluierungsempfehlung.
  4. Nach Behandlung im Fakultätsrat entscheidet das Tenure-Board aufgrund des Berichtes der Tenure-Kommission und aller weiteren relevanten Unterlagen, ob die in der Zielvereinbarung enthaltenen Leis-
    tungserwartungen erfüllt wurden.
  5. Das Rektorat prüft die Evaluierungsempfehlung im Rahmen der Rechtsaufsicht. Die Rektorin entscheidet abschließend über die Ruferteilung.

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