Berufungsportal

Ablauf von Berufungsverfahren

Ausführliche Informationen zum Berufungsprozess an der Bergischen Universität finden BUW-Mitglieder auf den universitätsinternen Seiten.

Ein Berufungsverfahren wird in der Regel mit dem Antrag einer Fakultät auf (Wieder-)Zuweisung einer Stelle eingeleitet. Unter Berücksichtigung der Strukturplanungen der Fakultät und nach Beschlussfassung im Fakultätsrat wird dem Rektorat der Antrag und ein Entwurf des Ausschreibungstextes vorgelegt. Nach der Zustimmung des Rektorates wird die Stelle ausgeschrieben.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichtet die Berufungskommission die eingegangenen Bewerbungsunterlagen, prüft die Einstellungsvoraussetzungen anhand eines für diese Berufung individuell formulierten Kriterienkatalogs und entscheidet über die in die engere Wahl zu ziehenden Bewerber*innen.

Die in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen werden zu einem hochschulöffentlichen Vortrag mit anschließendem Kolloquium eingeladen. Zusätzlich kann eine Lehrveranstaltung oder ein Assessment Center vorgesehen werden.

Für Bewerber*innen, deren Aufnahme in den Berufungsvorschlag vorgesehen ist, werden zwei vergleichende Gutachten international ausgewiesener auswärtiger Professor*innen eingeholt.

Nach Eingang der Gutachten legt die Berufungskommission ihren Berufungsvorschlag fest. Der Fakultätsrat beschließt über diese Vorschlagsliste auf Grundlage der Bewerbungs- und Kommissionsunterlagen. Auf Basis der Vorschlagsliste entscheidet die Rektorin nach Beratung im Rektorat über die Berufungsliste.

Die Rektorin erteilt den Ruf auf Basis der Berufungsliste. Nachdem der*die Rufinhaber*in Verhandlungsbereitschaft erklärt hat, erfolgen die Berufungsverhandlungen. Bei den Verhandlungen geht es um die Ausstattung der Professur mit Mitteln, Räumen und Personal sowie bei Universitätsprofessuren um die persönlichen Bezüge. Zum Abschluss der Berufungsverhandlung erhalten die Rufinhaber*innen ein individuelles Berufungsangebot.

Führen die Berufungsverhandlungen zur Rufannahme, wird die Einstellung und in der Regel die Ernennung in ein Beamtenverhältnis vorbereitet. Im Falle einer Rufablehnung wird der Ruf an den*die Nächstplatzierte*n der Berufungsliste erteilt.

Universitätsinterne Informationen und Dokumente für

Berufungsbeauftragte an der Bergischen Universität

Berufungsbeauftragte leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität der Berufungsverfahren an der Bergischen Universität.

Weitere Informationen

Weitere Infos über #UniWuppertal: