Berufungsportal

Ruf erhalten - und jetzt?

Sie haben einen Ruf auf eine Professur an der Bergischen Universität erhalten - herzlichen Glückwunsch! Um Sie auf dem Weg zu uns bestmöglich zu unterstützen, haben wir Ihnen auf dieser Seite Informationen zum weiteren Verfahrensablauf zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Wenn Sie grundsätzlich bereit sind, dem Ruf zu folgen und und damit in die Verhandlungsphase einzutreten, teilen Sie dies der Rektorin bitte schriftlich mit.

1. Stimmen Sie Ihre Ausstattungsvorstellungen (Personal, Erstausstattung mit Geräten, laufende Sachmittel, Räume etc.) mit der Fakultätsleitung bzw. mit der Leitung des Instituts für Bildungsforschung ab.

2. Übermitteln Sie Ihre Vorstellungen und Ziele für die Tätigkeit an der Bergischen Universität und die sich daraus ergebenden Ausstattungsvorstellungen der Professur an die Rektorin.

3. Übermitteln Sie Ihre Gehaltsvorstellungen sowie einen Nachweis über Ihre aktuellen Bezüge in einem persönlichen Schreiben an die Rektorin.

4. Nach interner Abstimmung der Unterlagen werden Ihnen Termine für die Berufungsverhandlung vorgeschlagen.

An dem Verhandlungsgespräch zur Ausstattung der Professur nehmen für die Bergische Universität regelmäßig die Rektorin, die Kanzlerin, die Personaldezernentin sowie die Fakultätsleitung bzw. die Leitung des Instituts für Bildungsforschung teil. Im Anschluss findet in kleinerem Kreis das Gespräch zum Gehalt statt, das Sie mit der Rektorin, der Kanzlerin und der Personaldezernentin führen. Die Gesprächsergebnisse werden schriftlich festgehalten. Sie erhalten kurz nach der Berufungsverhandlung per E-Mail zunächst jeweils einen Entwurf der Ausstattungszusage und der Gehaltsvereinbarung, deren Durchsicht durch Sie der Ergebnissicherung dient.

Sobald über die Gesprächsergebnisse im Rektorat berichtet wurde, erhalten Sie postalisch unser verbindliches Berufungsangebot.

Nach Ihrer Entscheidung über Rufannahme oder -absage teilen Sie der Rektorin das Ergebnis bitte schriftlich mit. Bei Annahme des Rufes legen Sie eine Ausfertigung der unterschriebenen Gehaltsvereinbarung bei.

Bei Rufannahme werden Sie zeitnah zum vereinbarten Dienstantritt zum*r Universitätsprofessor*in ernannt – im Regelfall unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Für den Termin für Ihre Ernennung erhalten Sie Vorschläge aus dem Büro der Rektorin.

Formalitäten vor Ihrer Ernennung

Vor dem vereinbarten Dienstantritt werden Sie zum*r Universitätsprofessor*in ernannt, im Regelfall unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Dafür sind vorab einige Formalitäten zu erledigen:

Gesundheitszeugnis

Rechtzeitig vor dem angedachten Ernennungstermin erhalten Sie die Aufforderung, sich an das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um dort die notwendige amtsärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen. Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt Ihres aktuellen Wohnortes. Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, kann die Untersuchung auch von einem*r Vertrauensarzt*ärztin der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Die Kosten für die Untersuchung und das Gesundheitszeugnis trägt die Bergische Universität.

Führungszeugnis

Bei dem für Sie zuständigen Melde- bzw. Ordnungsamt beantragen Sie ein Führungszeugnis der „Belegart O“ zur direkten Übersendung an die Bergische Universität Wuppertal (Dezernat 4, Sachgebiet 4.2.2, Rainer-Gruenter-Str. 21, 42119 Wuppertal). Informationen zur Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses für Personen mit EU-ausländischer Staatsangehörigkeit oder zur Beantragung eines Führungszeugnisses für im Ausland lebende Personen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesjustizamtes.

Urkunden und Formulare

Vor der Ernennung benötigen wir Kopien verschiedener Urkunden und Dokumente von Ihnen. Die mit einem * gekennzeichneten Urkunden benötigen wir in beglaubigter Abschrift bzw. als beglaubigte Fotokopien. Bei gleichzeitiger Vorlage der Originale kann die Übereinstimmung von Kopie und Original auch im Personaldezernat (Sachgebiet 4.2.2) der Bergischen Universität bestätigt werden.

  • Geburtsurkunde*
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Auszug aus dem Familienbuch
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung*
  • Diplom*-, Staatsexamens*-, BA*-, MA*-, Promotionsurkunde*
  • ggf. Dienstzeitbescheinigung über Wehr- oder Zivildienst

Vor Ihrem Dienstantritt müssen zudem einige Formulare von Ihnen ausgefüllt und uns zugeleitet werden. Diese werden Ihnen mit Ihren Einstellungsunterlagen übersendet.

Umzug in die Region - Umzugskostenvergütung

Icon: Position

Mit der Berufung wird prinzipiell erwartet, dass Sie Ihren Wohnsitz nach Wuppertal oder die angrenzende Region verlagern. Dafür kann eine Umzugskostenvergütung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugesagt werden.

Umzugskostenvergütung

Weitere Infos über #UniWuppertal: