Berufungsportal

Forschen mit Perspektive!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Professur an der Bergischen Universität Wuppertal und möchten Sie auf Ihrem Weg zu uns gerne unterstützen. Im Berufungsportal haben wir Informationen für Sie zusammengestellt, die Sie durch alle Phasen des Berufungsverfahrens leiten sollen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für das Berufungsverfahren!

Einstellungsvoraussetzungen für (Junior-)Professuren

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Bewerber*innen um ausgeschriebene Professuren an der Bergischen Universität müssen verschiedene Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Die generellen Einstellungsvoraussetzungen für Professuren ergeben sich aus § 36 des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW). Weitere Einstellungsvoraussetzungen und Anforderungen für die spezifische Professur finden Sie im jeweiligen Ausschreibungstext.

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Ablauf des Berufungsverfahrens

Der generelle Ablauf von Berufungsverfahren an der Bergischen Universität ergibt sich aus dem Hochschulgesetz NRW und der Berufungsordnung der Bergischen Universität.

Mit dem Antrag einer Fakultät auf (Wieder-)Zuweisung und Ausschreibung wird das Berufungsverfahren eingeleitet. Alle Stellen werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben – aktuell vakante Stellen finden Sie in unserem Stellenportal.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichtet die Berufungskommission die eingegangenen Bewerbungsunterlagen, prüft die Einstellungsvoraussetzungen anhand eines für diese Berufung individuell formulierten Kriterienkatalogs und entscheidet über die in die engere Wahl zu ziehenden Bewerber*innen.

Die in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen werden zu einem hochschulöffentlichen Vortrag mit anschließendem Kolloquium eingeladen. Zusätzlich kann eine Lehrveranstaltung oder ein Assessment Center vorgesehen werden.

Zu allen Bewerber*innen, die nach den Probevorträgen grundsätzlich für die Aufnahme in den Berufungsvorschlag in Frage kommen, werden zwei vergleichende Gutachten international ausgewiesener auswärtiger Professor*innen eingeholt.

Nach Eingang der Gutachten legt die Berufungskommission ihren Berufungsvorschlag fest. Der Fakultätsrat beschließt über diese Vorschlagsliste auf Grundlage der Bewerbungs- und Kommissionsunterlagen. Auf Basis der Vorschlagsliste entscheidet die Rektorin nach Beratung im Rektorat über die Berufungsliste.

Die Rektorin erteilt den Ruf auf Basis der Berufungsliste. Nachdem der*die Rufinhaber*in Verhandlungsbereitschaft erklärt hat, erfolgen die Berufungsverhandlungen. Bei den Verhandlungen geht es um die Ausstattung der Professur mit Mitteln, Räumen und Personal sowie die persönlichen Bezüge.

Führen die Berufungsverhandlungen zur Rufannahme, wird die Einstellung und in der Regel die Ernennung vorbereitet. Spezifische Informationen dazu finden Sie auf der Seite für Rufinhaber*innen.

Berufungsverfahrensmonitor

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Bleiben Sie informiert!

Der Berufungsverfahrensmonitor der Bergischen Universität informiert über den aktuellen Stand laufender Berufungsverfahren.

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Reisekostenerstattung bei Vorstellungsreisen

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Reisekosten, die im Rahmen eines Berufungsverfahrens entstehen, können grundsätzlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Reisekostenstelle.

Reisekosten

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